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   BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19   

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https://dejure.org/2019,30989
BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19 (https://dejure.org/2019,30989)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2019 - 5 StR 298/19 (https://dejure.org/2019,30989)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19 (https://dejure.org/2019,30989)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 249 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als Benutzung eines gefährlichen Werkzeugs); Raub (Wegnahme; Gewahrsam; Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 223 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 252 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 66 StGB, § 66c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Diebstahls u.a.; Entscheidung über die Sicherungsverwahrung ; Fehlen eines Hangs zu erheblichen Straftaten

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung bei Tritt mit Lederschuh gegen Kopf des Geschädigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 66 ; StGB § 66c Abs. 1
    Revision gegen eine Verurteilung wegen Diebstahls u.a.; Entscheidung über die Sicherungsverwahrung; Fehlen eines Hangs zu erheblichen Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tritt mit dem beschuhten Fuß an den Kopf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Straßenschuh als gefährliches Werkzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).

    Angesichts der vom Tatopfer erlittenen Verletzungen und der vorhandenen Bewehrung des Fußes, die stärkeren Tritten Vorschub leistete, kommt es nicht darauf an, mit welchem Teil des Fußes der Angeklagte den Geschädigten traf und wie der Schuh dort beschaffen war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, aaO).

  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Anders als die Beschwerdeführerin meint, war die Wegnahme damit auch vollendet (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 467/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs:

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Allerdings muss sich die gesteigerte Gefährlichkeit der Verletzungshandlung gerade aus dem Einsatz des Schuhs ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 467/14, NStZ-RR 2015, 309, 310).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 253/16

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; beschuhter Fuß; Tritte gegen

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Dabei kann sich die Gefährlichkeit schon aus der Beschaffenheit des Schuhs oder aus der konkreten Art seiner Verwendung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 253/16, NStZ 2017, 164).
  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Eine solche Verknüpfung besteht nicht, wenn der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss seiner Nötigungshandlung fasst (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12

    Besonders schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes ebenso wenig wie das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19
    Auch hinsichtlich der konkurrenzrechtlichen Bewertung der mehraktigen, am selben Ort gegen dasselbe Opfer gerichteten Tathandlungen als eine Tat im Rechtssinn zeigt die Beschwerdeführerin keinen Rechtsfehler auf, wie der Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung zutreffend ausgeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18, StV 2019, 448 mwN).
  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

  • BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23

    Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte

    a) Zwar kann ein mit dem beschuhten Fuß geführter Tritt gegen den Kopf des Opfers eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB im Einzelfall rechtfertigen, allerdings muss sich die gesteigerte Gefährlichkeit der Verletzungshandlung gerade aus dem Einsatz des Schuhs ergeben (vgl. nur BGH, Urt. v. 28.08.2019 - 5 StR 298/19, bei juris m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 298/22

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Schuh am Fuß des

    Entsprechendes ist anzunehmen, wenn der Täter Turnschuhe der heute üblichen Art trägt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14 Rn. 4; Urteil vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19 Rn. 10).
  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare

    Einzelne von den konkreten Umständen abhängige Gesichtspunkte, wie etwa die Erheblichkeit zugefügter Schäden oder Leiden gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, die Einordnung verwendeter Gegenstände als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und die konkurrenzrechtliche Bewertung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, NJW 2021, 1326 Rn. 65 ff.; vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 38, 45 ff.), werden aufgrund der im Rahmen der Hauptverhandlung zu treffenden Feststellungen abschließend zu beurteilen sein.
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